Seite 1 von 1

Anrufe Ortspolizei

Verfasst: So Apr 05, 2009 2:27 pm
von Franke74
Mahlzeit Gemeinde,


seit ein paar Tagen werd ich im Meldungsfenster laufend von Anrufen der "Ortspolizei" belästigt. Die Buben machen sich langsam lächerlich. :roll:
Kann mir wer sagen, auf was für ner Grundlage die nen Haftbefehl gegen mich erwirken wollen? Wie lautet der Vorwurf?? Bild


Bis edz ist deren Kommunikation und deren Drohung doch eher zum Bild

Blos nervig, das ich noch nicht herausgefunden hab, wie sich explizit deren Dudeleien unterdrücken lassen... Bild

Wie haltet Ihr es mit den Buben :?: Bild



Nachtrag: Die Buben werden immer spassiger! Edz drohen sie schon zum fünften Mal, sie wollen den Übergang gewaltsam öffnen Bild

Re: Anrufe Ortspolizei

Verfasst: So Apr 05, 2009 3:15 pm
von Maerkertram
Franke74 hat geschrieben: Wie haltet Ihr es mit den Buben
Naja, am besten uff machen.

Lustig finde ich es ja, dass sie am Anfang noch fragen, ob das nötig sei und man ja keine Möglichkeit zum antworten hat. Dann ist ja die Sache, dass an manch einem BÜ nur 100 Autos am Tag rüberfahren, ob man das dann nach 15 Minuten schon Verkehrschaos nennen kann? Und müsste nicht eigentlich das Verkehrschaos noch existent sein, wenn ich mal für 10 Sekunden auf mache und wieder schließe?

Re: Anrufe Ortspolizei

Verfasst: So Apr 05, 2009 4:52 pm
von DragonGuard
Naja, dann hatten sie wohl nur noch nicht die richtigen Maschinen zur Öffnung des BÜ...

Pass auf, vielleicht rückt nächstes mal das THW an ;)

Gruß

Re: Anrufe Ortspolizei

Verfasst: So Apr 05, 2009 4:57 pm
von DanielRute
Wie schaffst du sowas, lieber Maerkertram?

Re: Anrufe Ortspolizei

Verfasst: So Apr 05, 2009 5:00 pm
von DragonGuard
BÜ öffnen?

Ganz einfach: Fahrstraße auflösen.

:D

Re: Anrufe Ortspolizei

Verfasst: So Apr 05, 2009 5:00 pm
von LotharImKeller
DanielRute hat geschrieben:Wie schaffst du sowas, lieber Maerkertram?
BÜ aufmachen? Ist nicht wirklich schwer. ;)

Re: Anrufe Ortspolizei

Verfasst: So Apr 05, 2009 5:18 pm
von clekis
Franke, pass auf, sonst buchten die dich wegen "Freiheitsberaubung" und "Eingriff in den Straßenverkehr" ein - oder so ähnlich ;)

PS: 2500ter Beitrag :D

Re: Anrufe Ortspolizei

Verfasst: So Apr 05, 2009 8:10 pm
von Harry Weston
Die sich ständig wiederholende Haftbefehlsdrohung ist ein nettes Osterei der Erbauer und Entwickler für die Spieler, es ist juristisch nicht ernst zu nehmen. Natürlich kann man nicht einfach einen Fahrdienstleiter verhaften, nur weil die Schranken in den Augen irgendwelcher Ortspolizisten zulange geschlossen sind.

Wenn man in der Realität an einem dauergeschlossenen Bahnübergang steht, an dem kein Zug kommt, dann ist es natürlich richtig, die Polizei dazuzurufen, weil von einer technischen Störung auszugehen ist. Diese setzt sich dann mit der DB in Verbindung, die einen Notfallmanager dazuschickt. Daß ein Fdl einen Bahnübergang aus "Bosheit" dauerhaft schließt, ist natürlich auch nicht realistisch. Hier wäre davon auszugehen, daß die Stadt oder Gemeinde, denen die Straße gehört, die der Bahnübergang kreuzt, relativ schnell mit einer gerichtlichen Verfügung kommen würden.

Re: Anrufe Ortspolizei

Verfasst: Mo Apr 06, 2009 12:42 am
von Horstmannskotter
Harry Weston hat geschrieben: Hier wäre davon auszugehen, daß die Stadt oder Gemeinde, denen die Straße gehört, die der Bahnübergang kreuzt, relativ schnell mit einer gerichtlichen Verfügung kommen würden.
Trotzdem würde der BÜ ein paar Tage dicht bleiben, selbst im Eilverfahren. 8)

Re: Anrufe Ortspolizei

Verfasst: Mo Apr 06, 2009 1:13 am
von Franke74
Zum Thema "gewaltsames Öffnen":
§ 315 StGB; Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1.
Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.
Hindernisse bereitet,
3.
falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4.
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1.
in der Absicht handelt,

a)
einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b)
eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder

2.
durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hierzu:
OLG-OLDENBURG – Urteil vom 08.09.2004, Aktenzeichen: Ss 398/04

zurück


Leitsatz: Die Schnellbremsung eines 80 km/h schnell fahrenden Eisenbahnzuges bewirkt eine konkrete Gefahr von Verletzungen der Fahrgäste im Sinne von § 315 Abs 1 StGB.

Also wäre jeder Sheriff gut beraten, die Finger von allen Bahneinrichtungen zu lassen und auch dafür zu sorgen, das andere die Finger davon lassen.....

Re: Anrufe Ortspolizei

Verfasst: Mo Apr 06, 2009 2:02 am
von js
Schön, dass es Gesetzte gibt, bei uns gibt es nur Regeln. Und eine besagt, wenn der Beitrag keinen Sinn mehr macht, machen wir ihn zu.