in der Stellwerkbeschreibung zwei für mich widersprüchliche Aussagen:
aber dann gleich danach:Die Gleise L1-2 und M1-2, die im Bereich der Unterführung liegen, sind nicht für Durchfahrten zugelassen, da es dort sehr schnell zu Überpufferungen aufgrund der Gleisbögen und Neigungen kommt. Durch diese Gleise sind lediglich Lokfahrten (Evolutionen) zulässig.
Ja was denn nu - nur Lokfahrten, oder doch auch komplette Züge bei Umfahrungen?Die Erste Umfahrmöglichkeit kommt von Saverne 3, geht durch N 32 und unterquert die Ablaufberggleise in M 2 und L 1 und geht über S 2 auf den Regelweg zurück.
Die Zweite Umfahrmöglichkeit kommt von Strasbourg Ville 2 oder anderen Einfahrten und geht durch S 1, unterquert die Ablaufberggleise in L 2 und M 1 und geht über N 31 auf dem Regelweg nach Saverne 2 zurück.
Grüße,
Daniel5401